BDS
zertifiziert Schiedspersonen
Schiedsfrau/Schiedsmann
und Mediator
Der Bundesvorstand hat
anlässlich seiner Sitzung am 10. November 2006 beschlossen, Schiedspersonen
beim vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zur/zum
Mediatorin / Mediator
zu zertifizieren.
Der Fachausschuss hat
nun am 16. Februar 2007 die Regularien zur Zertifizierung festgelegt.
Mediatorin/Mediator kann werden, wer:
1.) Mindestens drei
Jahre Schiedsfrau/Schiedsmann ist.
2.) Den Nachweis von
mindestens 10 formalen Schlichtungsfällen in den letzten drei Jahren
erbringt (Bescheinigung durch Gericht oder Gemeinde)
3.) alternativ:
mindestens 20 formale Schlichtungsfälle in den letzten acht Jahren
4.) Seit 2003 mindestens
einmal an allen diesbezüglich vom Bundesverband angebotenen
Lehrgängen (Einführungslehrgang, FL1, FL2 und Mediation) teilgenommen
hat.
Die Zertifizierung
erfolgt auf Antrag (siehe Antrag zur Zertifizierung als Mediatorin/Mediator).
Dieser ist mit den erforderlichen Unterlagen und einer Stellungnahme durch die
Bezirks- und Landesvereinigung an den BDS weiterzuleiten.
Der BDS erstellt die
entsprechende Urkunde und leitet sie an die zuständige Bezirksvereinigung
weiter.
Weitere Auskünfte erteilt der Vorsitzende der Bezirksvereinigung.