BDS zertifiziert Schiedspersonen

Schiedsfrau/Schiedsmann und Mediator

 

Der Bundesvorstand hat anlässlich seiner Sitzung am 10. November 2006 beschlossen, Schiedspersonen beim vorliegen der persönlichen Voraussetzungen zur/zum

 Mediatorin / Mediator

zu zertifizieren.

Der Fachausschuss hat nun am 16. Februar 2007 die Regularien zur Zertifizierung festgelegt. Mediatorin/Mediator kann werden, wer:

1.) Mindestens drei Jahre Schiedsfrau/Schiedsmann ist.

2.) Den Nachweis von mindestens 10 formalen Schlichtungsfällen in den letzten drei Jahren erbringt (Bescheinigung durch Gericht oder Gemeinde)

3.) alternativ: mindestens 20 formale Schlichtungsfälle in den letzten acht Jahren

4.) Seit 2003 mindestens einmal an allen diesbezüglich vom Bundesverband angebotenen Lehrgängen (Einführungslehrgang, FL1, FL2 und Mediation) teilgenommen hat.

 Die Zertifizierung erfolgt auf Antrag (siehe Antrag zur Zertifizierung als Mediatorin/Mediator). Dieser ist mit den erforderlichen Unterlagen und einer Stellungnahme durch die Bezirks- und Landesvereinigung an den BDS weiterzuleiten.

Der BDS erstellt die entsprechende Urkunde und leitet sie an die zuständige Bezirksvereinigung weiter.

 Weitere Auskünfte erteilt der Vorsitzende der Bezirksvereinigung.