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Jahreshauptversammlung 2024 im Bürgerhaus Nidda

Die Bezirksvereinigung Gießen im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen – BDS e.V. – hatte zur diesjährigen Jahreshauptversammlung in das Bürgerhaus in Nidda eingeladen. Die Versammlung war sehr gut besucht, auch wenn im Vorfeld einige krankheitsbedingt absagen mussten. Auch die Örtlichkeit war für diese Veranstaltung sehr gut geeignet.

Der Vorsitzende der Bezirksvereinigung Gießen, Bodo Winter aus Büdingen, zeigte sich erfreut, dass auch einige Mitglieder von weit her zu dieser Veranstaltung, die ja eher im südlichen Bereich der Bezirksvereinigung liegt, erschienen seien.

Eine Form der Wertschätzung sei es auch, dass sowohl der Direktor des gastgebenden Amtsgerichtsbezirks Büdingen, Herr Stefan Knoche aus Nidda wie auch die Präsidentin des Gießener Landgerichts, Frau Sabine Schmidt-Nentwig aus Wiesbaden, der Einladung zu dieser Veranstaltung gefolgt seien.  Eine Absage habe man lediglich, von dem Bürgermeister der Stadt Nidda erhalten, der anderweitige Termine wahrnehmen musste.

Der Vorsitzende bedankt sich aber auch an dieser Stelle noch einmal bei der Stadt Nidda für die kostenfreie zur Verfügungstellung der Räumlichkeiten.

Der Büdinger Amtsgerichtsdirektor Stefan Knoche hob in seinem Grußwort die gute und erfolgreiche Arbeit der Schiedspersonen ausdrücklich hervor und bedankte sich für deren ehrenamtliche Tätigkeit. Auch die Präsidentin des Landgerichts Gießen, Frau Sabine Schmidt -Nentwig, würdigte die Arbeit der Schiedspersonen. Sie habe in vielen Begegnungen erfahren, welch hohen Stellenwert die Arbeit der Schiedspersonen bei der Justiz genießt. Allen Unkenrufen zum Trotz habe das Schiedsamt immer wieder nachgewiesen, dass es modern, und gerade jetzt, für die Gesellschaft wie für die Justiz, unverzichtbar ist.

Bodo Winter erstattete den Rechenschaftsbericht für den Bezirksvorstand und lobte die überaus erfolgreiche Zusammenarbeit im Vorstand. Er bedankte sich ausdrücklich bei allen Mitgliedern des Vorstandes für die kollegiale und stets konstruktive Mitarbeit.

Anschließend berichtet er auch aus dem Bundes- und Landesverband und konnte auch hier den anwesenden Mitgliedern viel positives darlegen. Zum Abschluss seines Berichtes warb er noch einmal dafür, die qualitativ hochwertigen Ausbildungsangebote des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen anzunehmen und sich entsprechend fit zu machen für die so wichtige Aufgabe der Schiedspersonen.

Das Hessische Schiedsamtsgesetz laufe mit dem 31.12.2025 zunächst einmal aus und das neue Gesetz werde derzeit evaluiert. Hier sei der Landesvorstand in gutem Kontakt mit den Entscheidungsträgern. Es habe bereits zahlreiche Gespräche mit dem Ministerium, den Obergerichten und den im Landtag vertretenen Parteien stattgefunden. Eine entsprechend erstellte Synopse treffe auf breite Zustimmung. Auch liege dem BDS eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit der Polizei sehr am Herzen. Auch hier befinde man sich auf einem guten Weg zumal dies von dem neuen Innenminister Prof. Dr. Poseck, der Ehrenmitglied der Hessischen Landesvereinigung ist, durchaus wertschätzend gefördert werde. Der sich anschließende Bericht der Schatzmeisterin, Frau Simone Schulmeister aus Herbstein, bescheinigt der Bezirksvereinigung Gießen auch eine gute Haushaltslage was die Mitglieder mit der einstimmigen Entlastung des Vorstandes honorierten. Abschließend wurden dann noch die Delegierten der Bezirksvereinigung, für die im nächsten Jahr stattfindende Bundesvertreterversammlung und den ebenfalls im nächsten Jahr stattfindenden Landesvertretertages des BDS, gewählt.

 

Der fachliche Teil der Jahreshauptversammlung wurde durch einen vielbeachteten Vortrag von Rechtsanwalt Christoph Duchardt aus Ortenberg gestaltet. Auch er lobt die Institution Schiedsamt. Er machte an Hand von Beispielen deutlich, dass in manchen Rechtsgebieten eine wirkliche Befriedung tatsächlich nur durch das Wirken der Schiedspersonen möglich sei. Wenn solche Verfahren erst einmal bei Gericht anhängig werden seien, es mit dem Rechtsfrieden meist vorbei. Er habe in seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt oft genug erfahren, dass, insbesondere in Nachbarschaftsstreitigkeiten, die Anrufung des Schiedsamt die eigentlich einzig wirklich wirksame Möglichkeit zur Befriedung darstellt. Unsere Gesellschaft habe sich verändert; man rede nicht mehr miteinander. Die Schiedsperson bringe die Parteien am Verhandlungstisch zusammen und es werde wieder miteinander geredet. Es finde wieder eine Kommunikation in Präsenz außerhalb der sogenannten sozialen Medien statt. Er sei – auch wenn man den Anwälten oft etwas anderes nachsage - ganz persönlich ein großer Befürworter der außergerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedspersonen. Duchardt folgte vollumfänglich den Ausführungen des Vorsitzenden in seiner Bewertung von Onlineschlichtungsverhandlungen. Dies sei der falsche Weg und beraube das Schiedsamt um seine Stärke. Er könne sich keinen Fall vorstellen, wo eine solche Herangehensweise sinnvoll und zielführend sei.  Die Mitglieder der Bezirksvereinigung würdigten den kurzweiligen Fachvortrag von Herrn Duchardt mit anhaltendem Applaus.

Wieder einmal gute Beteiligung bei dem Grundlagenseminar

Am 16. März 2024 konnte die stellvertretende Organisationsleiterin der Seminare der Bezirksvereinigung Gießen, Frau Sonja Barth aus Lich, zahlreiche Schiedspersonen aus den Bezirksvereinigungen Gießen, Frankfurt am Main und Marburg im kleinen Saal des Bürgerhauses Nidda zum Grundlagenseminar begrüßen.

Der Seminarleiter und Referent dieser Veranstaltung, der Bezirks- und Landesvorsitzende Bodo Winter aus Büdingen, bedankte sich noch einmal bei der Stadt Nidda, für die unkomplizierte und kostenfreie Zurverfügungstellung der Räumlichkeiten.

Dieses Seminar steht nicht nur für die Mitglieder der Bezirksvereinigung Gießen, sondern auch der Bezirksvereinigungen Frankfurt am Main und Marburg offen. Bei Bedarf wird zum Ende dieses Jahres ein weiteres solches Seminar stattfinden.

Schon seit vielen Jahren veranstaltet die Bezirksvereinigung Gießen ein solches Grundlagenseminar. Dieses soll allgemeines Grundwissen vermitteln und dient zudem zur Vorbereitung auf die zweitägigen Bundesschiedsamtsseminare.

Das Grundlagenseminar beinhaltet alle Fragen rund um das Schiedsamt. Welches Arbeitsmaterial benötige ich, was ist bei der Antragstellung zu beachten, wie organisiere ich den Termin? Bin ich vielleicht befangen? Wann und wie verhänge ich ein Ordnungsgeld? Wie formuliere ich einen Vergleich rechtssicher? Und viele Fragen mehr.

Dieses Seminar richtet sich zwar in erster Linie an alle neu gewählten Schiedspersonen, aber sinnvoll ist die Teilnahme an diesem Termin auch für bereits etablierter Schiedspersonen, um die vorhandenen Kenntnisse aufzufrischen und zu vertiefen.

Die Teilnehmer zeigten sich jedenfalls alle sehr zufrieden und verabschiedeten sich in der Gewissheit, für die kommenden Aufgaben gut vorbereitet zu sein.

Neue Schiedspersonen für das Schiedsamt Stadt Gedern

Im Amtsgericht Büdingen wurde durch den Direktor des Amtsgerichts Stephan Knoche nunmehr die seitherige Schiedspersonen Karl-Heinz Strauch und auch dessen Stellvertreter Winfried Kehm aus ihrem Amt entlassen. Im Beisein des Vorsitzenden der Bezirksvereinigung Gießen des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen – BDS – Bodo Winter, dankte Stephan Knoche den scheidenden Schiedspersonen für ihre ehrenamtliche Arbeit und würdigte deren Verdienste für das Allgemeinwesen. Er sei ein großer Freund dieser Institution, entlaste sie doch die Justiz in erheblichem Maße

Zugleich vereidigte Stephan Knoche auch die neue Schiedsperson für Gedern, Frau Maritta Michel-Sand, wie auch deren Stellvertreterin, Frau Daniela Hinsche-Drescher, und berief diese durch Übergabe der Ernennungsurkunde, in ihr neues Amt.

Bodo Winter würdigte auch noch einmal die überaus wertvolle und gute Arbeit der Schiedspersonen und dankte den beiden Schiedspersonen Karl-Heinz Strauch (der krankheitsbedingt leider nicht persönlich anwesend sein konnte) und Winfried Kehm für Ihre Arbeit. Den beiden neuen Schiedspersonen wünscht er viel Erfolg für ihr zukünftiges Wirken in diesem so wichtigen Amt der Rechtspflege.

Wichtige Information:

Änderungen bei den Gebühren für den Postzustellungsauftrag

Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen,

wir wurden unterrichtet, dass die Deutsche Post wieder einmal eine Änderungen bei den Gebühren für den Postzustellungsauftrag vorgenommen hat. Ab dem 1. Januar 2022 entfällt die Mehrwertsteuer von 19 % auf die Gebühr für den Zustellungsauftrag. Dies bedeutet zunächst einmal natürlich, dass statt der bisherigen 4,11 €, dann nur noch 3,45 € für einen PZA zu entrichten sind.

Sie können ab dem 1. Januar 2022 auch wieder mit ganz „normalen Gebührenmarken arbeiten und die Aufträge dann – ganz normal – zur Post verbringen oder gar in den nächsten Briefkasten einwerfen.

Grundlage dafür sind Gerichtsurteile auf Europa- und nationaler Ebene (EuGH, BFH).

Näheres hierzu finden Sie auch unter https://www.deutschepost.de/de/p/pza_postzustellungsauftrag/faq_postzustellungsauftrag.html#ust

 

Mit den besten Wünschen

Ihr

Bodo Winter

Bezirksvorsitzender

 

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Bezirksvereinigung Gießen

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