Willkommen bei den Schiedspersonen in der Mitte von Hessen, inmitten von Deutschland.
Die Bezirksvereinigung Gießen im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) ist die Interessenvertretung aller Schiedsmänner und Schiedsfrauen. Sie ist zugleich auf Bezirksebene mit der Aus- und Weiterbildung der Schiedspersonen in ihrem Bezirk betraut. Die Grenze der Bezirksvereinigung Gießen bildet zugleich die Grenze des Landgerichts Gießen.
Unsere Mitglieder sind zugleich auch Mitglied im Bundesverband, dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. - BDS - mit Sitz in Bochum. Der Bundesverband ist ein eingetragener Verein und steuerlich als gemeinnützig anerkannt. Er leistet durch das Schiedsamtsseminar die Ausbildung und Fortbildung der neuen Schiedspersonen.
Wir stehen bei Problemen und Einzelfragen im Zusammenhang mit der Arbeit der Schiedspersonen als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir beraten und unterstützen auf Wunsch die Amtsgerichte in unserem Bezirk z.B. bei der Durchführung der obligatorischen Dienstbesprechungen, der Prüfung der Bücher etc. Wir verstehen uns auch als Dienstleister für die Kommunen bei allen Fragen im Zusammenhang mit dem Hessischen Schiedsamt.
Gerne beantworten wir Ihnen alle Fragen rund um die Arbeit der ehrenamtlichen Schiedspersonen in einem persönlichen Gespräch. Bitte wenden Sie sich dazu an den Vorstand oder direkt über die Schiedspersonensuche an die für Sie zuständige Schiedsperson.
NEWS:



Fürs Gemeinwesen von unschätzbarem Wert
Bodo Winter, für ehrenamtliches Engagement mit Bundesverdienstkreuz gewürdigt.
Hessen Sozialministerin Heike Hofmann hat am 26. Mai 2025, stellvertretend für Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, den Verdienstorden am Bande der Bundesrepublik Deutschland an Bodo Winter aus Büdingen ausgehändigt und damit dessen außerordentliches Engagement gewürdigt.
Herr Winter ist seit 1995 Schiedsmann der Stadt Büdingen. „Er übt das Amt in der sechsten Wahlperiode aus, wurde unumstritten immer wiedergewählt und es gab, wie man hört, in all diesen Jahren keine einzige Beschwerde“, so die Ministerin. Wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ 2024 in einer großen Reportage recherchierte, war Bodo Winter in mehr als 2000 Fällen als Schiedsmann tätig – und das mit einer beeindruckenden Erfolgsquote. Darüber hinaus zeigt auch sein Engagement auf Bezirks-Lands- und Bundesebene, dass er das Schiedsamt mit großer Leidenschaft lebt und befördert, sagte die Ministerin Heike Hofmann im Zuge einer Feierstunde in der Hessischen Staatskanzlei in Wiesbaden.
Bodo Winter übernahm 1999 den Vorsitz der Bezirksvereinigung Gießen im Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) eine Position, die er – wie auch alle anderen aufgeführten Positionen - bis heute innehat. Im Bundesvorstand ist Winter überdies seit 2012 als Referent für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zuständig; seit 2017 ist Winter auch Hessischer Landesvorsitzender des BDS. „Seit 2011 ist Winter zudem als zertifizierter Mediator aktiv“., so die Ministerin. Auch sei Bodo Winter im Bereich der Kommunalpolitik wie auch im Vereinsleben über Jahrzehnte höchst engagiert.
Frau Hofmann erklärte, dass sie selbst seit Jahrzehnten mit Bodo Winter persönlich eng befreundet sei und sie es daher als Geschenk und besondere Ehre empfinde, ihm diese Ehrung zuteilwerden zu lassen. Bodo Winter gehöre „ohne Zweifel zum Kreis ehrenamtlich höchst engagierter Bürger, ohne die unser Gemeinwesen nicht bestehen könnte“, so die Ministerin.
Der Bürgermeister der Stadt Büdingen, Benjamin Harris, überbrachte die Glückwünsche der Stadt Büdingen und würdigte ebenfalls die außergewöhnliche Persönlichkeit von Bodo Winter, der in der Stadt, und auch bei ihm höchstpersönlich, höchste Wertschätzung genieße.
Für den BDS brachte abschließend der Stellvertretende Bezirksvorsitzende Dieter Müller seine besondere Hochachtung für den Geehrten zum Ausdruck.
Monika Hilkert-Hübner, Stellvertretende Hessische Landesvorsitzende.
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Bitte beachten Sie Folgendes:
In Hessen ist es erforderlich, dass jede Schiedsperson das nachstehend zur Verfügung gestellte Verfahrensverzeichnis ausfüllt und dem zuständigen Amtsgericht zukommen lässt.
Das Verfahrensverzeichnis ist bereits teil ausgefüllt und hier abrufbar.
Umfassende Informationen der Bundesvereingung für ...

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