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Mitglied werden in der BDS-Bezirksvereinigung Gießen

Wer kann Mitglied werden?

Aktive Schiedspersonen – Vorsitzende und stellvertretende Schiedspersonen – können in der BDS-Bezirksvereinigung Gießen ordentliches Mitglied werden. Der Mitgliedsbeitrag wird gemäß dem Hessischen Schiedsamtsgesetz vom jeweiligen Sachkostenträger, also der zuständigen Stadt oder Gemeinde, getragen.

Auch ehrenvoll ausgeschiedene Schiedspersonen sowie deren Stellvertreter können Mitglied werden. Darüber hinaus steht die Mitgliedschaft Richtern sowie Gerichts- und Verwaltungsbediensteten offen, welche dienstlich für Schiedspersonen und deren Stellvertreter tätig sind oder waren. Ebenso können Personen Mitglied werden, die ein besonderes Interesse an der außergerichtlichen Streitschlichtung haben. Die Einzelheiten sind in § 5 unserer Satzung geregelt.

Fördernde Mitgliedschaft

Auch Städte und Gemeinden können fördernde Mitglieder des BDS e. V. werden und damit die Arbeit der Bezirksvereinigung unterstützen.

Die Mitgliedsbeiträge der weiteren Mitglieder fließen der BDS-Bezirksvereinigung Gießen e.V.  zu und leisten einen wichtigen Beitrag zur Finanzierung unserer Arbeit und zur Unterstützung der Schiedspersonen.

Interesse an einer Mitgliedschaft?

Wenn Sie Mitglied der BDS-Bezirksvereinigung Gießen werden möchten oder Fragen zur Mitgliedschaft haben, wenden Sie sich gerne an die folgenden Ansprechpartner des Vorstands:

Bodo Winter, Andrea Quall & Simone Schulmeister

 

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen - Bezirksvereinigung Gießen e.V.  - E-Mail: Kontakt - Impressum