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Mitglied werden in der BDS-Bezirksvereinigung Gießen

Aktive Schiedspersonen (Vorsitzende und Stellvertreter) können bei uns ordentliches Mitglied werden. Der fällige Mitgliedsbeitrag wird nach dem Hessischen Schiedsamtsgesetz durch den Sachkostenträger (Stadt oder Gemeinde) getragen.

Aber auch Schiedsmänner, Schiedsfrauen und Stellvertreter, die ehrenvoll ausgeschieden sind, sowie Richter, Gerichts- und Verwaltungsbedienstete, welche dienstlich für Schiedspersonen und deren Stellvertreter tätig sind oder tätig waren, sowie Personen, die für die außergerichtliche Streitschlichtung ein besonderes Interesse bekunden, können bei uns Mitglied werden (siehe § 5 unserer Satzung).

Entsprechende Mitgliedsbeiträge (Staffelbeiträge) fließen der Bezirksvereinigung Gießen im BDS zu und ermöglichen uns so unsere Arbeit. Städte und Gemeinden können förderndes Mitgliede des BDS e.V. werden und unterstützen damit unsere Arbeit.

Wenn Sie Mitglied der Bezirksvereinigung Gießen im BDS e.V. werden wollen bitte wir uns das notwendige Antragsformular sowie die entsprechende Datenschutzerklärungen zukommen zu lassen. Beide Formulare finden Sie hier:

Gerne können Sie sich in diesen Fragen auch persönlich an nachfolgende beauftragte Personen des Vorstandes der Bezirksvereinigung Gießen im BDS wenden:

 

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen Bezirksvereinigung Gießen

E-Mail: Kontakt

Impressum für die Seiten der Bezirksvereinigung Gießen